Bitte registrieren Sie sich erst sobald sie im Queri sind

Lieber Gast, wir freuen uns sehr dass sie bei uns sind. Bitte registrieren sie sich erst vor Ort im Queri und nicht schon von zu Hause aus. Die Uhrzeit ist ebenso entscheiden. Wir möchten durch die digitale Registrierung einen schnellen Eintritt in den Queri schaffen und Warteschlangen vermeiden.

Aktuell müssen wir die Kontaktdaten einer Person pro Tisch (insofern Sie sich alle am Tisch kennen und selber kontaktieren können) aufnehmen. Daher bitte registrieren Sie sich entsprechend.

Wir danken Ihnen für Ihre online Registrierung. Dadurch ersparen Sie sich Zeit vor der Tischzuweisung.

Besucher Registrierung

Auf Grund des vorgegebenen Hygienekonzept der Bayerischen Staatsregierung müssen wir Ihre Kontaktdaten erfassen. Damit soll eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Falles unter Gästen oder Personal erleichternd durchgeführt werden.

Wir führen durch die eigene digitale Registrierung ihre Daten so auf, dass Dritte sie nicht einsehen können. Wir müssen die Daten  bis zu einem Ablauf eines Monats behalten und vernichten sie dann umgehend.

Vielen Dank für ihre Kooperation.

§ 5 Kontaktdatenerfassung

(1) Soweit nach dieser Verordnung oder aufgrund der in ihr vorgesehenen Schutz- und Hygienekonzepte zum Zweck der Kontaktpersonenermittlung im Fall einer festgestellten Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Kontaktdaten erhoben werden, gilt § 28a Abs. 4 IfSG mit folgenden Maßgaben entsprechend:

  1. Zu dokumentieren sind jeweils Namen und Vornamen, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie der Zeitraum des Aufenthaltes.
  2. Werden gegenüber dem zur Erhebung Verpflichteten Kontaktdaten angegeben, müssen sie wahrheitsgemäß sein.

(2) Die Erhebung der Kontaktdaten nach Satz 1 kann auch in elektronischer Form erfolgen, soweit dabei eine hinreichend präzise Dokumentation der Daten nach Satz 1 Nr. 1 sichergestellt wird. 3Behörden, Gerichte und öffentliche Stellen, die Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen oder in Ausübung öffentlicher Gewalt handeln, können im Rahmen des Zutritts zu den jeweiligen Gebäuden oder Räumlichkeiten ebenfalls entsprechend Satz 1 und 2




    Geschätzte Aufenhaltsdauer

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